Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit, Baumallee

Was kostet die Beratung in meiner BU-Angelegenheit?

Als registrierter Rentenberater rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Was kostet mich die Erstberatung

Für eine Erstberatung eines Verbrauchers darf nach § 34 RVG höchstens 190 € zuzüglich 19 % MwSt., also 226,10 € verlangt werden.

Ich verlange 151,26 € zuzüglich 19 % MwSt (28,74 €), also 180 € für eine Erstberatung mit 60 Minuten, bei minutengenauer Abrechnung. Das heiß ein Verbraucher zahlt für 60 Minuten Erstberatung einen Endpreis von 180,00 € und für eine halbe Stunde 90,00 € brutto.

Es gibt also keine Aufrundung auf die halbe Stunde wie Sie es z.B. bei Handwerkern häufig erleben.

Kann ich die Beratungsrechnung steuerlich absetzen

Rechtsberatungskosten können im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden (Schreiben des BMF vom 20.11.1997, IV B5-S.2255-356/97). Dadurch lässt sich unter Umständen viel Geld sparen.

Was sollte ein Rentenberater für die Erstberatung verlangen

Die Mehrheit der Anwaltskanzleien im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart orientieren sich bei ihren Stundensätzen am mittelpreisigen Preissegment, das heißt jenseits von Stundensätzen von € 150 netto. Diese Preispolitik ist absolut zutreffend, zumal schon Kanzleigründern geraten wird, grundsätzlich nicht weniger als € 125 netto in Ansatz zu bringen, da erst jenseits von € 150 überhaupt eine schwarze Null geschrieben wird.

Was kostet mich das Gesamtverfahren, wenn ich das komplette Projekt Antragsverfahren über Sie mache?

Das komplette Antragsverfahren wird entsprechend RVG nach Gegenstandswert abgerechnet oder auf Wunsch nach Stundensatz.

Sofern keine Vergütungsvereinbarung nach Stundensatz vereinbart wird, gilt der jeweilige Gegenstandswert.

Gerne erläutere ich Ihnen die Einzelheiten der Abrechnung in der Erstberatung.