Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit, Baumallee
Fibromyalgie und Berufsunfähigkeit

Was versteht man unter dem Begriff Fibromyalgie?

Zur Definition chronischer Schmerzen in mehreren Körperregionen werden international die Kriterien des US-Amerikanischen Kollegiums für Rheumatologie ACR verwendet:

3 Monate bestehender Schmerz in:

  • Achsenskelett (Halswirbelsäule oder vorderer Brustkorb oder Brustwirbelsäule oder Lendenwirbelsäule) und
  • rechte Körperhälfte und linke Körperhälfte und
  • oberhalb der Taille und unterhalb der Taille

Die anamnestischen Angaben eines CWP und der klinische Befund einer schmerzhaften Palpation von mindestens 11/18 Tender Points definieren das Fibromyalgiesyndrom FMS nach ACR-Kriterien.

Das Wort Fibromyalgie besteht aus dem lateinischen Wort "fibra" = Faser und den griechischen Worten "Mys" = Muskel, "algos" = Schmerz und "ia" = Zustand.

Welche Symptome gehören nach der Leitlinie 3 „Fibromyalgie“ zu dem Krankheitsbild?

  • Chronische Schmerzen in mehreren Körperregionen (chronic widespread pain, CWP)

Die Schmerzen sind oft mit anderen körperbezogenen Beschwerden wie:

  • Druckschmerzempfindlichkeit,
  • Steifigkeits- und Schwellungsgefühl der Hände, der Füße und des Gesichts,
  • Müdigkeit,
  • Schlafstörungen sowie mit
  • seelischen Beschwerden wie Ängstlichkeit und Depressivität
verbunden.

Ist das Krankheitsbild Fibromyalgie in den ICD-10 eingeordnet?

Die Fibromyalgie hat einen eigenen Diagnoseschlüssel nach dem ICD-10: M 79.7

Was ist bei der Begutachtung von Fibromyalgie zu beachten?

Bei der Begutachtung von Schmerzen sei auf die "Leitlinie für die Begutachtung von Schmerzen" hingewiesen. Der Gutachter muss über den aktuellen evidenzbasierten Wissensstand der Krankheitsbilder mit Leitsymptom "chronischer Schmerz" verfügen (z.B. im Rahmen der Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie"). Hierzu sei auch auf die entsprechenden Leitlinienseiten der AWMF verwiesen.

Probleme bei der Begutachtung

In den Gutachten ist immer wieder die Rede von „Modekrankheit“ und von einer Divergenz zwischen den geschilderten Beschwerden und der Diagnostik. Manchmal ist auch die Rede von Aggravation (Verstärkung bzw. Übertreibung tatsächlich vorhandener, aber im Allgemeinen nicht so schwer wiegender Symptome), Verdeutlichung (glaubhaft vorhandene Beschwerden werden verstärkt dargestellt) oder gar Simulation (Bewusste, zweckgerichtete Vortäuschung bzw. gezielte Nachahmung von Beschwerden, um als krank zu gelten).

Anderseits werden vorhandene seelische Beschwerden heruntergespielt (Dissimulation) und bei Vorliegen von Schmerzen noch gelächelt.