Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit, Baumallee
Burn-Out und Berufsunfähigkeit

Was versteht man unter Burn-Out?

Ein Burnout-Syndrom (engl. burn out ‚ausbrennen‘) bzw. Ausgebranntsein ist ein Zustand ausgesprochener emotionaler Erschöpfung mit reduzierter Leistungsfähigkeit. Es kann als Endzustand einer Entwicklungslinie bezeichnet werden, die mit idealistischer Begeisterung beginnt und über frustrierende Erlebnisse zu Desillusionierung und Apathie, psychosomatischen Erkrankungen und Depression oder Aggressivität und einer erhöhten Suchtgefährdung führt, siehe Seite „Burnout-Syndrom“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 20. Juli 2014, 15:54 UTC.

Welche Personengruppe ist von Burn-Out betroffen

Das Burn-Out-Syndrom betrifft nicht nur Sozialberufe wie Krankenpflegepersonal, Ärzte, Psychotherapeuten, Sozialarbeiter und Lehrer sondern auch Manager, leitende Angestellte und Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten. Im Grund betrifft das Krankheitsbild Burn-Out vor allem die Personen, die sich besonders für ihre Klienten oder Patienten einsetzen.

Berufsauflistung von Prof. Dr. med. Volker Faust

Laut einer Berufsauflistung von Prof. Dr. med. Volker Faust sind noch mehr betroffen als ich dachte: "Anwälte, Ärzte, Beschäftigungstherapeuten, Bibliothekare, Drogenberater, Eltern autistischer oder sonstig behinderter Kinder, Erwachsenenbildner, Erzieher, Fürsorgeleistende im weitesten Sinne, Personal von Vollzugsanstalten, Hauseltern in Kinderdörfern, Hauswirtschaftsleiterinnen, Jugendbetreuer, Kindergärtnerinnen, Krankenhausapotheker, Lehrer, Leiter von Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen, Manager, Mitarbeiter von Beratungsstellen, Pfarrer, Pfleger, Polizisten, Psychotherapeuten, Schulpsychologen, Schwestern, Sozialarbeiter, Sporttrainer, Sprach- und Stimmtherapeuten, Stewardessen, Therapeuten behinderter Kinder und Zahnärzte. Ferner - von den üblichen Bedingungen abweichend aber offenbar nicht selten - Arbeitslose, Büroangestellte, Fabrikarbeiter, Fluglotsen, Studenten u.a."

Burn-Out-Fragebogen

Die amerikanische Psychologin Corinna Maslach entwickelte einen speziellen Fragebogen, das Maslach-Burn-Out-Inventar, das folgende Symptome feststellte:

  1. Emotionale Erschöpfung - also das Gefühl von Überforderung, Erschöpfung, Frustration sowie Angst vor dem nächsten Arbeitstag,
  2. Depersonalisierung - gemeint ist die distanzierte, negative, unpersönlich, herzlose oder auch zynische Einstellung gegenüber Klienten, Patienten oder Schülern,
  3. Reduzierte persönliche Leistungsfähigkeit - die Betroffenen erleben sich in ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit, hinsichtlich Aufmerksamkeit, Konzentrations- und Durchhaltefähigkeit, deutlich gemindert. Viele neigen dazu sich selber die Schuld am eigenen Versagen zu geben.

Beschwerden bei Burn-Out:

Betroffene erleben das Krankheitsbild in Form von Kraftlosigkeit, Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen, Aversionen gegen die Arbeitssituation, Ohrpfeifen (Tinnitus), Schwindel, Kopf- und Rückenschmerzen. Sie haben das Gefühl immer mehr Energieaufwand und Zeit aufzubieten und immer weniger Arbeitsproduktivität herauszuholen.

Urteil Private Berufsunfähigkeit bei Burn-Out

Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 22.03.2006 für einen Manager aus München erstmals Berufsunfähigkeit für ein Burnout festgestellt, Aktenzeichen 25 O 197 98/03. Dieser erhielt eine Nachzahlung in Höhe von ca. 148.000 € für die rückwirkende Zahlung einer Rente wegen privater Berufsunfähigkeit und Erstattung von 65.000 € an Versicherungsbeiträgen.